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aluplast GmbH

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Auf der Breit 2
76227 Karlsruhe
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55 Ansprechpartner/Personen
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mind. 55 Mitarbeiter
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21x HR-Bekanntmachungen:

2008-02-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: aluplast GmbH. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.12.2007 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Braun Werkzeugbau GmbH", Ettlingen (Amtsgericht Mannheim HRB 362316) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2009-01-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.11.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.11.2007 mit Nachtrag vom 09.12.2008 um 1.677.300,00 EUR auf 1.022.700,00 EUR herabgesetzt. Geschäftsanschrift: Auf der Breit 2, 76227 Karlsruhe.

2009-01-23:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.12.2008 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Signum GmbH", Ettlingen (Amtsgericht Mannheim HRB 362728) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2009-08-31:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 8.000.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln erhöht.

2010-07-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Aufgaben der Geschäftsführung) und § 14 (Beirat) beschlossen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Psaridis, Christos, Kirchzarten, *27.04.1955.

2011-07-22:
Nicht mehr Geschäftsführer: Seitz, Manfred Jürgen, Ettlingen, *12.04.1938.

2012-02-10:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kimpel, Markus, Speyer, *16.04.1968.

2012-03-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.02.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Geschäftsanschrift: Englerstr. 23, 76275 Ettlingen.

2012-04-10:
Neue Geschäftsanschrift: Auf der Breit 2, 76227 Karlsruhe.

2015-03-26:
Prokura erloschen: Psaridis, Christos, Kirchzarten, *27.04.1955.

2016-01-22:
Bestellt als Geschäftsführer: Walter, Stefen, Remchingen, *01.08.1964.

2016-01-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.01.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 Ziffer 2 und 3 beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so ist dieser alleinvertretungsberechtigt. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so ist jeder von Ihnen, soweit ihm nicht Einzelvertretungsbefugnis erteilt ist, gemeinsam mit einem anderen einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer vertretungsberechtigt.

2016-04-15:
Vertretungsbefugnis geändert, nunmehr: Gesamtprokura gemeinsam mit einem einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer: Kimpel, Markus, Speyer, *16.04.1968.

2017-03-16:
Prokura erloschen: Kimpel, Markus, Speyer, *16.04.1968.

2017-06-14:
Bestellt als Geschäftsführer: Bobay, Eric Thierry, Nürnberg, *20.12.1967.

2018-03-16:
Nicht mehr Geschäftsführer: Walter, Stefen, Remchingen, *01.08.1964. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Przybilla, Arne, Kirschenbroich, *16.08.1978.

2018-03-23:
Prokura von Amts wegen berichtigt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer: Przybilla, Arne, Kirschenbroich, *16.08.1978.

2018-04-23:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer: Spies, Frank Oliver, Ruppertsweiler, *26.02.1969.

2018-06-04:
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Gesamtprokura gemeinsam mit einem einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer: Przybilla, Arne, Korschenbroich, *16.08.1978.

2018-11-19:
Bestellt als Geschäftsführer: Przybilla, Arne, Ettlingen, *16.08.1978. Prokura erloschen: Przybilla, Arne, Ettlingen, *16.08.1978.

2021-12-06:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.11.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.11.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "aluplast Polen Holding GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 732682) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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