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ambiento Technik GmbH

Tontechnik, Veranstaltungstechniker/in, Privatevents..., Bühnentechnik, Messeevents, FX, Stadtfeste
Adresse / Anfahrt
Eyller Straße 20a
47475 Kamp-Lintfort
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-02-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.02.2020. Geschäftsanschrift: Eyller Straße 20 a, 47475 Kamp-Lintfort. Gegenstand: Die Vermietung, der Vertrieb und der Handel mit Veranstaltungstechnik und anderen Wirtschaftsgütern, Im- und Export mit Waren aller Art insbesondere Baustoffen. Stammkapital: 500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Fischer, Oliver Marc, Neuss, *12.02.1994, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-03-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 02.03.2020 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages insbesondere in § 1 , § 2 (Gegenstand des Unternehmens),§ 4 (Stammkapital,Stammeinlagen) sowie § 5 (Vertretung,Geschäftsführung) und mit ihr die Änderung der Firma, die Änderung des Unternehmensgegenstandes, die Erhöhung des Stammkapitals von 24.500,00 EUR um 500,00 EUR auf 25.000,00 EUR und die Änderung der Vertretungsregelung beschlossen. Neue Firma: ambiento Technik GmbH. Die Vermietung, Vertrieb und Handel mit Veranstaltungstechnik und beweglichen Wirtschaftsgütern sowie Baustoff- und Großhandel. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.

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