2009-06-26: Firma: CONZILIUS Projekt GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Köpenicker Straße 325, 12555 Berlin Gegenstand: Die Erbringung von Projektentwicklungs-, Planungs- und Beratungsleistungen für Bau- und Investitionsvorhaben. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind nicht Unternehmensgegenstand. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Ambrus, László, *13.02.1965, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 18.05.2009.
2014-03-11: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Heinrich-Roller-Straße 16 b, 10405 Berlin
2016-08-23: Firma: AMBRUS+CO architektur.design GmbH; Stamm- bzw. Grundkapital: 25.100,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.08.2016 ist das Stammkapital zum Zwecke der Ausgliederung des Betriebs des unter HRA 52561 B im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragenen Einzelunternehmens AMBRUS+CO architektur.design, Inhaber Dipl.Ing Laszlo, auf die Gesellschaft um 100 EUR auf 25.100 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 und § 4 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 03.08.2016 mit Ergänzungen vom 10.08.2016 und 18.08.2016 den Betrieb des unter HRA 52561 B im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragenen Einzelunternehmens AMBRUS+CO architektur.design, Inhaber Dipl.Ing Laszlo, als Gesamtheit übernommen.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2018-10-10: Firma: ambrus+co plan.werk gmbh; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.10.2018 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 .