2020-09-24: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.09.2020. Geschäftsanschrift: Wetzlarer Straße 55, 35638 Leun. Gegenstand: der Betrieb eines ambulanten Alten- und Krankenpflegedienstes, Wohngemeinschaften, Intensivpflege. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Bördner, Uwe Michael, Leun, *12.09.1960, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-02-22: Die Gesellschafterversammlung vom 10.02.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der apl Ambulantes Pflegezentrum Lahn e.K. (Amtsgericht Wetzlar, HRA 7905) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 10.02.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: apl Pflegedienst GmbH. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 10.02.2021 Bezug genommen.
2021-02-22: Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.02.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Bördner, Uwe Michael, Leun, *12.09.1960 unter der Firma apl Ambulantes Pflegezentrum Lahn e.K. in Leun (Amtsgericht Wetzlar, HRA 7905) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 22.02.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.