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apl Tagespflege GmbH

Pflegeberufe, Pflegezentrum Lahn, Ambulantes Pflegezentrum..., PDL, Kerckhoff-Klinik
Adresse / Anfahrt
Wetzlarer Straße 55
35638 Leun
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 2 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2020-09-23:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.09.2020. Geschäftsanschrift: Wetzlarer Straße 55, 35638 Leun. Gegenstand: der Betrieb einer Tagespflegeeinrichtung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Bördner, Uwe Michael, Leun, *12.09.1960, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-03-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.02.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der apl Tagespflege "Schöne Zeit" e.k., Leun (Amtsgericht Wetzlar, HRA 7906) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 10.02.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: apl Tagespflege GmbH. 25.500,00 EUR.

2021-03-17:
Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.02.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Bördner, Uwe, Michael, Leun, *12.09.1960 unter der Firma apl Tagespflege "Schöne Zeit" e.k. in Leun (Amtsgericht Wetzlar, HRA 7906) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 17.03.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Vermögensübertragung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Vermögensübertragung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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