2021-08-24: Gesellschaftsvertrag vom 30.07.2021. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Am Römerlager 15, 41238 Mönchengladbach. Gegenstand: die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, Grundstücken und Nutzflächen, die Vermittlung von Vermietungen und Verkäufen von Immobilien, der Erwerb von Grundstücken sowie Wohn- und Gewerbeimmobilien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Kuznik, Heinz-Joachim, Mönchengladbach, *22.03.1959, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Unternehmensteils "Teilbetrieb Immobilienverwaltung" des von dem Einzelkaufmann Kuznik, Heinz-Joachim, Mönchengladbach, *22.03.1959 unter der Firma apm-immobilienverwaltung und Versicherungsvermittlung e.K. in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRA 9621) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 30.07.2021. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:
2021-10-28: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 22.10.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.