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appatwork GmbH

Gesundheitsbereich, PPH, Betriebsleistungen..., DGAI, Patientenaufnahme
Adresse / Anfahrt
Holsteinische Straße 58
12163 Berlin
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2012-04-13:
Firma: AppatWork UG (haftungsbeschränkt) Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Holsteinische Straße 58, 12163 Berlin Gegenstand: Entwicklung von Software Stamm- bzw. Grundkapital: 300,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer:; 1. Wegner, Jörg, *03.08.1961, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 19.01.2012.

2015-06-02:
Firma: appatwork GmbH; Stamm- bzw. Grundkapital: 30.300,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.02.2015 ist das Stammkapital um 30.000,00 EUR auf 30.300,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.

2019-01-11:
Gegenstand: Entwicklung und der Vertrieb sowie die Lizenzierung von Software-Produkten. Stamm- bzw. Grundkapital: 36.800,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.04.2018 ist das Stammkapital um 6.500,00 EUR auf 36.800,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.

2019-03-29:
Stamm- bzw. Grundkapital: 43.300,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.11.2018 ist das Stammkapital um 6.500,00 EUR auf 43.300,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziff. 3 .

2020-05-11:
Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.04.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 .

2021-10-11:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Löwenstein Medial Innovation GmbH & Co. KG mit Sitz in Steinbach (Amtsgericht Bad Homburg, HRA 6161) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2021-10-18:
Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 13.10.2021 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Bad Homburg, HRA 6161) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.