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assonic Dorstener Siebtechnik GmbH

ULT, SPC, SLM..., Automatisierte Entpulverung, DryTec, Entpulverung des Bauteils, Entpulverung von Teilen, Teilen und Pulveraufbereitung, Transferring, Bauteils
Adresse / Anfahrt
Am Graben 2-6
42477 Radevormwald
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2013-12-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.07.2010 Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Remscheid (bisher Amtsgericht Wuppertal HRB 22932) nach Radevormwald sowie eine Änderung des § 3 des Gesellschaftsvertrages (Stammkapital und Geschäftsanteile) beschlossen. Geschäftsanschrift: Am Graben 2-6, 42477 Radevormwald. Gegenstand: der Maschinen-, Anlage- und Apparatebau, die technische Beratung, Planung und Konstruktion sowie die Fertigung und der Handel mit Stahl-/Blechbaugruppen und mechatronischen Apparaten. Stammkapital: 25.200,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Tüshaus, Rüdiger, Dorsten, *09.03.1960; Tüshaus, Volker, Dorsten, *13.02.1964, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-04-26:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.03.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 10,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Dorstener Siebtechnik GmbH (Amtsgericht Gelsenkirchen, HRB 8713) beschlossen. Neues Stammkapital: 25.210,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-05-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.03.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1. und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 23.03.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) Abs. 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: assonic Dorstener Siebtechnik GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: der Maschinen-, Anlage- und Apparatebau, die technische Beratung, Planung und Konstruktion, die Fertigung und der Handel mit Stahl-/Blechbaugruppen und mechatronischen Apparaten sowie die Fertigung und der Handel mit Sieben, Siebböden und Siebmaterialien. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.03.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.03.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.03.2017 mit der Dorstener Siebtechnik GmbH mit Sitz in Dorsten (Amtsgericht Gelsenkirchen, HRB 8713) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.