2006-05-17: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.09.2004. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines Technologieparks im Bereich des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen, mit dem Ziel der Stärkung der Innovationskraft der regionalen Wirtschaft und Schaffung zukunftsorientierter Arbeitsplätze. Start- und Entwicklungschancen für innovationsorientierte luftfahrtaffine Unternehmen und junge Unternehmer sollen geschaffen und Forschungs- und Entwicklungsergebnisse aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen wirtschaftlich umgesetzt werden. In Verfolgung dieses Ziels unterstützt die Gesellschaft, die Bildung einer Standortgemeinschaft für überwiegend neu gegründete Betriebe, die technologisch neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen im Bereich der Luft- und Raumfahrt, Anwendungen der Satellitennavigation und IT-Anwendungen entwickeln, herstellen, anbieten, erbringen oder vertreiben. Die Unterstützung erfolgt insbesondere durch Entwicklung, Pflege und Bereitstellung von Informations- und Wissensnetzwerken incl. der dazu gehörenden Datenbanken; Planung und Durchführung von Veranstaltungen, Bereitstellung von Dienstleistungen zur weiteren Entwicklung des Standorts; Anmietung und Weitervermietung bzw. Verpachtung von gewerblichen Räumen; Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie deren Bebauung und Vermietung; Betreuung der Unternehmen durch Information über Wirtschaftsföderungsmaßnahmen von Bund, Ländern, Gemeinden sowie der europäischen Union, durch Beratung und Betreuung in Verfahrens-, Förderungs- und Standortfragen, Information über Unternehmensplanung, durch Technologie-, Finanzierungs- und Marketingberatung sowie Vermittlung von Kontakten. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstand des Unternehmens. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fabian, Ekkehart, München, *29.05.1957; Dr. Schulte-Middelich, Bernd, Olching, *09.02.1946, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-02-15: Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Friedrichshafener Str. 3, 82205 Gilching.
2014-09-20: Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Friedrichshafener Str. 5, 82205 Gilching.
2018-09-13: Die Gesellschafterversammlung vom 07.09.2018 hat die Änderung des § 1 der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Grünwald, Landkreis München. Geschäftsanschrift: Tölzer Straße 32, 82031 Grünwald.
2019-05-17: Die Gesellschafterversammlung vom 07.05.2019 hat die Änderung des § 1 der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Gilching, Landkreis Starnberg. Geschäftsanschrift: Friedrichshafener Straße 5, 82205 Gilching.
2020-03-07: Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 13.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der ASTO Future GmbH mit dem Sitz in Gilching und die Änderung des § 4 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 39.000,00 EUR. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Fabian, Ekkehart, Berg, *29.05.1957, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-03-13: Die ASTO Future GmbH mit dem Sitz in Gilching ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.11.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.