2007-10-04: audifon GmbH & Co.KG, Kölleda (Werner-von-Siemens-Straße 2, 99625 Kölleda, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von sowie Handel mit Hörgeräten.). Kommanditgesellschaft. Zur Vertretung ist jeder persönlich haftende Gesellschafter allein berechtigt und verpflichtet. Die persönlcih haftenden Gesellschafter selbst und gegebenenfalls ihre Organe sind für Geschäfte zwischen ihnen und der Kommanditgesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Persönlich haftender Gesellschafter: Kind Beteiligungs-GmbH, Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 120333), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: Kind, Renate, Burgwedel, *10.11.1947, von der Vertretung ausgeschlossen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Audifon GmbH mit dem Sitz in Kölleda (Amtsgericht Jena HRB HRB 106943) aufgrund Umwandlungsbeschluss vom 24.08.2007. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-04-23: Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Kind Beteiligungs-GmbH, Hannover (Hannover B 120333). Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: audifon Beteiligungs-GmbH, Großburgwedel (Amtsgericht Hannover B 202789), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.