2018-09-06: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Werft Studio GmbH mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel, HRB 15727 KI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die avt plus media technology GmbH mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel, HRB 12514 KI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-08-05: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Raddatz, Andreas.