2008-08-08: Die Gesellschafterversammlung vom 15.07.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 475.000,00 EUR auf 500.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln erhöht.
2011-05-13: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.04.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.04.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "b.e.imaging.plus gmbh", Baden-Baden (Amtsgericht Mannheim HRB 704131) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-10-14: Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: a) die Forschung, Entwicklung, Herstellung, der Handel und das Inverkehrbringen von Arzneimitteln und Medizinprodukten im In- und Ausland, insbesondere von Röntgenkontrastmitteln und MRT-Signalverstärkern, b) der Handel mit medizintechnischen Investitionsgütern und c) die Erbringung technisch-kaufmännischer Dienstleistungen für Fachärzte, insbesondere für Radiologen und Urologen.
2013-10-04: Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Feuerstein, Jürgen, Gauting, *30.12.1958, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-08-17: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.07.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "med. integral, Gesellschaft für Technologieberatung und Organisation in der Medizin mbH", Remscheid (Amtsgericht Wuppertal HRB 11637) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.