2015-02-06: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 29.08.2014 nebst Ergänzung vom 19.12.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 29.08.2014 und 19.12.2014 einen Teil ihres Vermögens (Geschäftsbereich Produktion und Technologie) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete baier-uv technologie gmbh & co. kg mit Sitz in Ostbevern (Amtsgericht Münster, HRA 1001) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 29.08.2014 nebst Ergänzung vom 19.12.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 29.08.2014 und 19.12.2014 einen Teil ihres Vermögens ( Geschäftsbereich Handel) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete Alpha-Cure Deutschland GmbH mit Sitz in Ostbevern (Amtsgericht Münster, HRB 15382) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.