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bath & home DESIGN CHINI GmbH

Fliesen, Naturstein, Merkliste..., Beratungswelt, PDF-erstellen, Markenqualität, Rutschhemmung, Verlegung
Adresse / Anfahrt
Kalkofenstraße 37
83646 Wackersberg
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2008-10-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.09.2008. Gegenstand des Unternehmens: Planung und Ausführung von sowie Handel mit Boden- und Wandbelägen und von Armaturen und Einrichtungen im Sanitär- und Wohnbereich sowie Vornahme aller diesem Zweck förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Chini, Ulrike Anni, Arzbach, *11.01.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Chini, Paul, Arzbach, *18.08.1967.

2009-06-24:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2009 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Kalkofenstr. 37, 83646 Arzbach. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.

2015-03-26:
Bestellt: Geschäftsführer: Chini, Paul, Neuried, *18.08.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Chini, Ulrike Anni, Arzbach, *11.01.1964. Prokura erloschen: Chini, Paul, Arzbach, *18.08.1967.

2019-09-10:
Die Fliesen Atelier GmbH mit dem Sitz in München ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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