2005-09-15: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme das unter der Firma bauma baubeschläge andreas mamsch mit Niederlassung in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRA 753) betriebene einzelkaufmännische Unternehmen gemäß Spaltungs- und Übernahmevertragvom 22.08.2005 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag übernommen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.