2013-01-09: Firma: bebeko GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Brandenburgische Straße 28, 10707 Berlin Gegenstand: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensberatung, in den Bereichen Datenverarbeitung, Softwareentwicklung, Qualitätssicherung, Marketing und PR - ohne Rechts-, Steuer- und Anlageberatungstätigkeiten. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Benker, Alexander, *02.04.1976, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 29.10.2012.
2016-08-08: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Dyrotzer Straße 42, 13583 Berlin
2017-08-02: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.07.2017 das von Frau Kerstin Benker, Berlin, geb. 15.04.1975 unter der Firma Purmania e.K. mit dem Sitz in Berlin betriebene einzelkaufmännische Unternehmen im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme auf die Gesellschaft übernommen. Die Gesellschafterversammlung hat der Ausgliederung durch Beschluss vom 25.07.2017 zugestimmt.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2017-08-02: Gegenstand: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensberatung, in den Bereichen Datenverarbeitung, Softwareentwicklung, Qualitätssicherung, Marketing und PR - ohne Rechts-, Steuer- und Anlageberatungstätigkeiten, Manufaktur, Onlineshop und Vertrieb von Design-Accessoires. Stamm- bzw. Grundkapital: 32.500,00 EUR; Geschäftsführer: 2.
Benker, Kerstin, *15.04.1975, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.07.2017 ist das Stammkapital zum Zwecke der Ausgliederung des von Frau Kerstin Benker, Berlin, geb. 15.04.1975 unter der Firma Purmania e.K. mit dem Sitz in Berlin betriebenen einzelkaufmännischen Unternehmens im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme auf die Gesellschaft um 7.500 EUR auf 32.500 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag abgeändert in § 4 (Stammkapital und Stammeinlagen) sowie weiter abgeändert in § 2 (Gegenstand des Unternehmens).