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benchmark GmbH

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48155 Münster
1x Adresse:

Hafengrenzweg 3
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3x HR-Bekanntmachungen:

2018-08-28:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.08.2018. Geschäftsanschrift: Eulerstraße 21, 48155 Münster. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Einrichtung und der Betrieb eines Fitnessstudios, insbesondere in Form eines Sportangebots, in dessen Rahmen die Sportler ihre Fähigkeiten in den Bereichen Ausdauer, Kraft , Beweglichkeit, Schnelligkeit, Geschicklichkeit, Balance, Koordination und Genauigkeit entwickeln und verbessern können, sowie Angebot und Erbringung sämtlicher damit in Zusammenhang stehender Produkte und Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Siemers, Alexander, Münster., *24.05.1991, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-09-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zur Durchführung der Übernahme des Vermögens im Wege der Ausgliederung des eingetragenen Kaufmanns Alexander Siemers mit Sitz in Münster (HRA 10679) beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2018 das Vermögen des Alexander Siemers e. K. mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster, HRA 10679) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-12-27:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 27.12.2018 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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