2010-11-23: Firma: bevag Berliner Vertriebsagentur UG (haftungsbeschränkt) Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Maßliebweg 1, 12357 Berlin Gegenstand: Die Vermittlung und Vertrieb von und Beratung in Immobilien und Finanzdienstleistungen. Stamm- bzw. Grundkapital: 500,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Sattler, Klaus-Ulrich, *20.10.1964, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 22.09.2010.
2013-07-16: Gegenstand: Ferner: Die Vermittlung des Abschlusses und Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Bauvorhaben nach § 34 c (1) Nr. 4 GewO und als Bauherr unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechten von Bauvorhaben im eigenen Namen auf eigene und/oder fremde Rechnung nach § 34 c (1) Nr. 4a GewO und als Baubetreuer in fremden Namen für fremde Rechnung nach § 34 c (1) Nr. 4b GewO wirtschaftlich vorzubereiten und durchzuführen. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.11.2012 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand)..
2019-07-11: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die IPMB Immobilien- und Projektmanagement Berlin GmbH mit Sitz in Berlin verschmolzen.
Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.