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beweka Kraftfutterwerk GmbH

Mischfutter, Registriert, Zustimmungsstatus..., Privatsphären-Einstellungen, Drittanbieter-Tools, Einsatzempfehlung, Nutztiere
Adresse / Anfahrt
Hafenstraße 39
74076 Heilbronn
Kontakt
17 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 17 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2009-08-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2009 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geschäftsanschrift: Hafenstraße 39, 74076 Heilbronn.

2015-08-13:
Einzelprokura: Bisenius, Artur, Bretzfeld, *27.10.1963.

2018-08-16:
Die Gesellschaft hat am 14.08.2018 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.

2018-08-16:
Bestellt als Geschäftsführer: Bisenius, Artur, Bretzfeld, *27.10.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Rohr, Andreas, Langenau, *04.02.1961. Prokura erloschen: Bisenius, Artur, Bretzfeld, *27.10.1963.

2019-07-31:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.07.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Teil VII (Kündigung, Verfügung über Geschäftsanteile, Vorkaufsrechte, Einziehung) § 10 beschlossen.

2021-10-28:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.10.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 05.10.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Neckar-Mischfutter-Vertriebsgesellschaft mbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 9719) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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