2013-12-16: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2013 mit Nachtrag vom 18.11.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.05.2013 und 18.11.2013 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "bfk - Büro- & Finanz-Kontor Rhein-Neckar OHG", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRA 333261) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-12-16: Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.05.2013 zum Zwecke der Verschmelzung mit der "bfk - Büro- & Finanz-Kontor Rhein-Neckar OHG", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRA 333261) um 300,00 EUR auf 51.300,00 EUR erhöht. Die Hauptversammlung vom 29.05.2013 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 und 2 (Grundkapital) beschlossen.
2013-12-16: Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.05.2013 um 5.700,00 EUR auf 57.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Hauptversammlung vom 29.05.2013 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 1 und 2 (Grundkapital) beschlossen.
2013-12-18: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2013 mit Nachtrag vom 18.11.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.05.2013 und 18.11.2013 die Offene Handelsgesellschaft unter der Firma "bfk - Büro- & Finanz-Kontor Rhein-Neckar OHG", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRA 333261) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-07-09: Die Gesellschaft hat am 09.07.2014 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
2014-07-09: Bestellt als Vorstand: Lippert, Günther, Leimen, *01.02.1963.
2016-03-02: Nicht mehr Vorstand: Reidenbach, Heiko, Abtsteinach, *13.02.1962.
2016-07-01: Die Gesellschaft hat am 27.06.2016 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats mit Stand 01.07.2016 zum Handelsregister eingereicht.
2017-06-23: Die Hauptversammlung vom 21.06.2017 hat die Änderung der Satzung in § 2 und § 9 (Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: a) die betriebswirtschaftliche Beratung und Betreuung von Unternehmen, b) die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich von Schulungen aller Art, c) der Vertrieb und Wartung von mit diesen Dienstleistungen im Zusammenhang stehenden Softwarekomponenten, d) die Erstellung von Finanz- und Lohnbuchhaltungen und Erbrinung von Serviceleistungen im Büro- und EDV-Bereich, soweit die vorgenannten Leistungen nicht Vorbehaltsaufgaben nach dem Steuer- oder Rechtsberatungsgesetz darstellen, e) die Beratung und Unterstützung von Unternehmen in Personalangelegenheiten, f) die Beratung und Unterstützung von Unternehmen bei der Werbe- und Anzeigengestaltung sowie die Anzeigen- und Werbemittlung, g) die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume (§ 34 c Abs. 1 Nr. 1 GewO), sowie Darlehen (§ 34 c Abs. 1 Nr. 2 GewO) und die Immobiliendarlehensvermittlung (§ 34 i Abs. 1 Satz 1 GewO).