2020-11-03: Name der Firma: bk systems Datenschutz GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Kaltenkirchen; Geschäftsanschrift: Marie-Curie-Straße 1-3, 24568 Kaltenkirchen; Gegenstand: Beratung und Dienstleistungen im Bereich Datenschutz und IT Sicherheit und sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Geschäfte; Kapital: 50.000 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1.
Birkholz, Jörg, *24.02.1968, Oersdorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2.
Flamboe, Alexander, *04.09.1970, Tasdorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 3.
Wang, Kai, *08.08.1981, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 19.10.2020
2021-07-01: Kapital: 51.000,00 EUR. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.12.2020 ist zum Zwecke der Ausgliederung das Stammkapital um 1.000,00 Euro auf nunmehr 51.000,00 Euro erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen). Rechtsverhältnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.12.2020 Teile des Vermögens (Teilbetrieb Datenschutz mit allen Aktiva und Passiva) der bk systems GmbH mit Sitz in Kaltenkirchen (Amtsgericht Kiel, HRB 2416 BB) übernommen.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.