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bk systems IT Management GmbH

Internet und Informationstechnologie, Printlösungen, Geschäftsprozesse..., Prozessberater, Prozesse und Workflows, Betriebssysteme, Digitalisierungs
Adresse / Anfahrt
Marie-Curie-Straße 1-3
24568 Kaltenkirchen
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-11-05:
Geschäftsanschrift: Marie-Curie-Straße 1-3, 24568 Kaltenkirchen; Kapital: 50.000 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Birkholz, Jörg, *24.02.1968, Oersdorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Flamboe, Alexander, *04.09.1970, Tasdorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 19.10.2020

2021-07-01:
Kapital: 51.000 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.12.2020 ist das Stammkapital von 50.000 EUR um 1.000 EUR auf 51.000 EUR erhöht und § 3 des Gesellschaftvertrages geändert. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 17.12.2020 einen Teil des Vermögens der bk systems GmbH (Amtsgericht Kiel, HRB 2416 BB) -Teilbetrieb IT-Management- im Wege der Ausgliederung übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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