2005-12-02: Partnerschaft. Gegenstand: Die Erbringung von Architekten-Ingenieurleistungen sowie Planungen aller Art im Bauwesen, die sich aus dem Leistungsbild der HOAI ergeben. Dabei sind alle für eine Architektentätigkeit maßgeblichen Bestimmungen und Grundsätze zu beachten; insbesondere werden die für die Berufsangehörigen nach § 2 des Baukammerngesetzes Nordrhein-Westfalen geltenden Berufspflichten von den Gesellschaftern und von der Gesellschaft beachtet. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Dipl.-Ing. (FH) Blumberg, Axel, Architekt, Ingenieur, Velbert, *27.10.1965; Dipl.-Ing. (FH) Schürg, Martin, Architekt, Ingenieur,, Wuppertal, *10.09.1968.