2007-08-24: bmk Baumann GmbH & Co. KG, Nürnberg (Klingenhofstr. 57, 90411 Nürnberg, Metall- und Kunststoffbearbeitung sowie der Handel mit Metall- und Kunststofferzeugnissen.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Baumann Verwaltungs GmbH i. G., Nürnberg (Nürnberg 91 AR 565/07).
2007-09-28: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 21.08.2007 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2007 das von Baumann Günther, Nürnberg, *02.12.1948, unter der Einzelfirma bmk Günther Baumann Metall- und Kunststoffverarbeitung e. K. mit Niederlassung in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRA 14648 ) betriebene Unternehmen mit Ausnahme des Maschinenbestandes übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Diese erfolgte am 21.09.2007. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.