2010-03-01: Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2009 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen (Betrieb des Freibades) der Gemeinde Uelsen im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 ( Stammkapital) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.100,00 EUR auf, die Stammkapitalerhöhung im Rahmen der Ausgliederung vom selbigen Tage mit eingerechnet, insgesamt 1.064.500,00 EUR beschlossen. 1.064.500,00 EUR. Die Gemeinde Uelsen hat aufgrund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.11.2009, des Zustimungsbeschlusses der Gesellschaft vom selbigen Tage und der Gemeinde Uelsen vom 22.06.2009 aus ihrem Vermögen den Betrieb des Freibades als Gesamtheit ausgegliedert und an die Firma bnn Bäderbetriebe Nordhorn/Niedergrafschaft GmbH gegen Gewährung eines Geschäftsanteils übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2012-12-28: Die Gesellschafterversammlung vom 07.11..2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Befugnisse eines Gesellschafters hinsichtlich eines von ihm eingebrachten Bades), § 10 (Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates) und § 12 (Zusammensetzung, Einberufung der Gesellschafterversammlung und Vorsitz) beschlossen.
2013-12-12: Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 Abs. 1 (Befugnisse eines Gesellschafters hinsichtlich eines von ihm eingebrachten Bades), § 16 Abs. 2, 4 (Verteilung von Gewinn und Velust) beschlossen.
2022-03-22: Die Gesellschafterversammlung vom 26.01.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 , § 9 (Zusammensetzung, Vorsitz und Amtsdauer des Aufsichtrates), § 10 (Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates) und § 12 (Zusammensetzung Einberufung der Gesellschafterversammlung und Vorsitz) beschlossen. Die weitere Gesellschafterversammlung vom 03.03.2022 hat eine weitere Änderung in § 8 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Die allgemeine Vertretungsregelung wurde geändert. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.