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boerse.de Finanzportal AG

Adresse / Anfahrt
Dr.-Steinbeißer-Straße 10
83026 Rosenheim
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2009-03-18:
Beim Amtsgericht Traunstein -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.

2018-07-13:
Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der boerse.de Finanzportal GmbH, Rosenheim beim Amtsgericht Traunstein (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.

2018-07-26:
Neue Firma: boerse.de Finanzportal AG. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Dr.-Steinbeißer-Str. 10, 83026 Rosenheim. Die boerse.de Finanzportal GmbH mit dem Sitz in Rosenheim ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2018 und ohne Beschluss der Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft gemäß § 62 Abs. 4 UmwG mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-08-02:
Die Hauptversammlung vom 19.07.2018 hat die Herabsetzung des Grundkapitals um -3.503.500,00 EUR und die Änderung des § 5 der Satzung beschlossen. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Neues Grundkapital: 100.000,00 EUR.

2021-12-29:
Die Hauptversammlung vom 10.12.2021 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die neu errichtete boerse.de Finanzportal GmbH mit dem Sitz in Rosenheim beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.