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Veronikastraße 32
45131 Essen
1x Adresse:

Maria-Goeppert-Straße 5
23562 Lübeck


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5x HR-Bekanntmachungen:

2016-07-29:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.07.2016. Geschäftsanschrift: Zementstraße 45, 45257 Essen. Gegenstand: Die Erbringung von ingenieurtechnischen Beratungsleistungen im Bereich Verkehrsunternehmen und Infrastrukturprojekte mit Ausnahme von Beratungsleistungen für sonstige Hochbauprojekte, soweit diese unmittelbar und nicht als Nachunternehmer anderer Beratungsunternehmen erbracht werden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kraft, Markus, Essen, *09.01.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-09-06:
Nach Änderung nunmehr Geschäftsanschrift: Veronikastr.32, 45131 Essen.

2016-12-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR zum Zweck der Durchführung der Abspaltung beschlossen. 25.100,00 EUR.

2016-12-21:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.11.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.11.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.11.2016 Teile des Vermögens "Brandschutzberatung für Verkehrs- und Infrastrukturpojekte" der BSCON Brandschutzconsult GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 21157) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-01-31:
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 12.01.2017 wirksam geworden.

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