2015-08-07: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.06.2015. Geschäftsanschrift: Trierer Straße 94, 66663 Merzig. Gegenstand: Die Vermarktung von Tierpflegeprodukten und Tiernahrung. Stammkapital: 3.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hartge, Hendrik, Merzig, *17.07.1985; Lutzemann, Danny, Saarbrücken, *22.03.1978, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-11-30: Nicht mehr Geschäftsführer: Hartge, Hendrik, Merzig, *17.07.1985.
2020-09-15: Gemäß § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Gemäß § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen berichtigt: Liquidator: Lutzemann, Danny, Saarbrücken, *22.03.1978. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom 13.08.2020, Aktenzeichen 61 IN 52/19, ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
2020-09-15: Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 2 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung durch Einreichen eines Widerspruchsschreibens -schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle- beim Amtsgericht Saarbrücken, -zentrales Handelsregister-, Mainzerstr.178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.Das Widerspruchsschreiben kann auch in der Form eines elektronischen Dokumentes eingereicht werden, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein muss (§§ 14 Abs. 2 FamFG, 130a Abs. 1 und 3, 298 ZPO).
2021-02-12: Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.