2019-11-07: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.10.2019. Geschäftsanschrift: Von-Kirn-Straße 11, 56182 Urbar. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die online Managementberatung für Wachstum, Sales, Marketing und Führung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Chamali, Bacel, Recklinghausen, *24.07.1991, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-05-11: Nicht mehr Geschäftsführer: Chamali, Bacel, Recklinghausen, *24.07.1991. Bestellt als Geschäftsführer: Meierdreeß, Timo Dominik, Hürth, *01.09.1998, einzelvertretungsberechtigt.
2021-07-23: Wohnort geändert, weiterhin Geschäftsführer: Meierdreeß, Timo Dominik, Neuhofen, *01.09.1998, einzelvertretungsberechtigt.
2021-09-13: Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma sowie eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Neue Firma: camgula GmbH. Vertretungsbefugnis geändert, weiterhin Geschäftsführer: Meierdreeß, Timo Dominik, Neuhofen, *01.09.1998, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2021 mit der camgula UG mit Sitz in Urbar (Amtsgericht Koblenz, HRB 25996) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.