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carriere & more private Akademie Region Stuttgart GmbH

Karrieresprung, IHK-Betriebs, Handelsfachwirt..., Handelsbetrieb, Mittelstandes Jurystufe, Fachwirt, Betriebswirt/in, Geprüfte/r, Fachwirte
Adresse / Anfahrt
Porschering 14
71404 Korb
1x Adresse:

Wilhelm-Pfitzer-Straße 26
70736 Fellbach


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2010-05-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Korb. Änderung der Geschäftsanschrift: Porschering 14, 71404 Korb.

2021-12-30:
Nicht mehr Geschäftsführer: Trummer, Walter, Dormitz, *04.03.1961.

2021-12-30:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.12.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "carriere & more private Akademie Südwest GmbH", Korb (Amtsgericht Stuttgart HRB 756495) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-01-10:
Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 05.01.2021 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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