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carriere & more private Akademie Südwest GmbH

Handelsschule, Mittelstandes Jurystufe, Preis des Mittelstandes..., Betriebswirte, Abschlussprüfung, Fachwirte im Sozial, IHK-Betriebs, Industriefachwirte, Personalkaufleute
Adresse / Anfahrt
Porschering 14
71404 Korb
3x Adresse:

Janderstraße 8
68199 Mannheim


Wilhelm-Pfitzer-Straße 26
70736 Fellbach


Karl-Ferdinand-Braun-Straße 7
97080 Würzburg


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3 Ansprechpartner/Personen
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mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-04-19:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.01.2012. Die Gesellschafterversammlung vom 24.03.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Der Sitz ist von Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 713786) nach Korb verlegt. Geschäftsanschrift: Porschering 14, 71404 Korb. Gegenstand: Die Durchführung von Trainings und Seminaren aller Art, Unternehmensberatung (ausgenommen Steuer- und Rechtsberatung), Konzeption und Durchführung von Marketingaktionen sowie die Produktion und der Vertrieb von Lern- und Marketingsoftware über Datenträger und Internet. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Stargardt, Simone, Korb, *03.07.1979, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-01-05:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.12.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.12.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "carriere & more private Akademie Region Stuttgart GmbH", Korb (Amtsgericht Stuttgart HRB 265060) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.