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child & parents Pädagogik gemeinnützige GmbH

Hotel, Lokaler Dienstleister, Dropdown-Menü..., Heretshausen, HzE, Bildungsangebote, Bildungsmethoden, Seminarraumvermietung, Ausbildungsteam, Jugendhilfeträger, Familienzentren, Seminarräume
Adresse / Anfahrt
Spichernstraße 11a
30161 Hannover
Kontakt
71 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 71 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2012-11-20:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.10.2012. Geschäftsanschrift: Berliner Allee 6, 30175 Hannover. Gegenstand: Angebote der Kinder- und Jugendarbeit im Sinne des SGB VIII, ab § 27 ff (Hilfe zur Erziehung) und im Sinne der Jugendgerichtshilfe, JGH sowie im Sinne des SGB XII ab § 53 ff (Eingliederungshilfe). Die Angebote umfassen teilstationäre Hilfen (Kindergarten, und/oder Krippe, und/oder Horte). Stammkapital: 3.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Thiele, Carsten, Hannover, *12.11.1965, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-08-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2014/ 04.08.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. 1(Firma, Sitz) und 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 22.000,00 auf EUR 25.000,00 und die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: child & parents Pädagogik gemeinnützige GmbH.

2017-10-09:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Spichernstr. 11 a, 30161 Hannover.

2020-03-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.03.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 2. und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Angebote der Kinder und Jugendarbeit im Sinne des SGB VIII, ab § 27 ff und im Sinne der Jugendgerichtshilfe, JGH sowie im Sinne des SGB XII ab § 53 ff (Eingliederungshilfe). Die Angebote umfassen teilstationäre Hilfen (Kindergarten, und/oder Krippe, und/oder Horte) Die vorgenannten Hilfen dienen insbesondere: - der Jugendsozialarbeit (Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit sozialen Problemen, wie mit straffälligem Verhalten, mit delinquentem Verhalten, Lernbehinderung, Drogenmissbrauch, Schulverweigerern, Migrationshintergrund, gewalttätigen Jugendlichen und/oder jungen Erwachsenen etc.); - des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, insbesondere das Betreiben einer Kindertagesstätte und/oder eines Hortes und/oder einer Krippe; - der Förderung der Erziehung in der Familie und außerhalb der Familie (sozialpädagogische Familienhilfe oder persönliche Assistenz, Trennungs- und Scheidungsberatung etc.); - der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege (in einer Kindertagesstätte und/oder eines Hortes und/oder einer Krippe); - der Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen (Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit, Erziehung in einer Tagesgruppe, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung etc.); - der Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, sowie ergänzende Leistungen (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und/oder Jugendliche und/oder junge Erwachsene etc.); - der Hilfe für junge Volljährige, deren Nachbetreuung und deren persönlicher Weiterentwicklung. - Zertifizierte Fort- und Weiterbildungsangebote für unterschiedliches Fachpersonal und Fachkräfte, ebenso zertifizierte Bildungsangebote für Berufstätige im Vermittlungsbereich des SGB I und SGB II; - Leistungen der Wiedereingliederungshilfe gemäß des SGB VIII, hier im Besonderen zu den Leistungen des Bereiches "Hilfe zur Erziehung" (HzE) gemäß § 27 ff.; sowie des SGBXII (Teilhabegesetz) gemäß § 54 ff.; - Leistungen zur Teilhabe an Bildung gemäß des SGB IX, hier im Besonderen gemäß §75 ff.; - Gründung und Inbetriebnahme einer Ersatzschule respektive Ergänzungsschule zum Zwecke der Ausbildung von pädagogischen Fachkräften für unterschiedliche pädagogische Einsatzgebiete gemäß § 1 Abs. 2 NSchG.

2020-08-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: die Jugendhilfe sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, Angebote der Kinder und Jugendarbeit im Sinne des SGB VIII, ab § 27 ff (Hilfe zur Erziehung) und im Sinne der Jugendgerichtshilfe, JGH sowie im Sinne des SGB IX ab den §§49 ff., 75 und 76 ff. Die Angebote umfassen ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen (Kita, und/oder Krippe, und/oder Horte, mobile Wohngruppen, Wohngemeinschaften). Die vorgenannten Hilfen dienen insbesondere: - der Jugendsozialarbeit (Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit sozialen Problemen, wie mit straffälligem Verhalten, mit delinquentem Verhalten, Lernbehinderung, Drogenmissbrauch, Schulverweigerern, Migrationshintergrund, gewalttätigen Jugendlichen und/oder jungen Erwachsenen etc.); - des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, insbesondere das Betreiben einer Kindertagesstätte und/oder eines Hortes und/oder einer Krippe; - der Förderung der Erziehung in der Familie und außerhalb der Familie (sozialpädagogische Familienhilfe oder persönliche Assistenz, Trennungs- und Scheidungsberatung etc.); - der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege (in einer Kindertagesstätte und/oder eines Hortes und/oder einer Krippe); - der Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen (Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit, Erziehung in einer Tagesgruppe, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung etc.); - der Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, sowie ergänzende Leistungen (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und/oder Jugendliche und/oder junge Erwachsene etc.); - der Hilfe für junge Volljährige, deren Nachbetreuung und deren persönlicher Weiterentwicklung. - Zertifizierte Fort- und Weiterbildungsangebote für unterschiedliches Fachpersonal und Fachkräfte, ebenso zertifizierte Bildungsangebote für Berufstätige im Vermittlungsbereich des SGB l und SGB II; - Leistungen der Wiedereingliederungshilfe gemäß des SGB VIII, hier im Besonderen zu den Leistungen des Bereiches "Hilfe zur Erziehung" (HzE) gemäß §27 ff.; sowie des SGB XII (Teilhabegesetz) gemäß § 54 ff.; - Leistungen zur Teilhabe an Bildung gemäß des SGB IX, hier im Besonderen gemäß §75 ff.; - Gründung und Inbetriebnahme einer Ersatzschule respektive Ergänzungsschule zum Zwecke der Ausbildung von pädagogischen Fachkräften für unterschiedliche pädagogische Einsatzgebiete gemäß § 1 Abs. 2 NSchG.

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