stadt.mission.mensch gGmbH
Formell
2008-04-15:
Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Jänicke, Doris; Geschäftsführer:; 3. Nernheim, Kay Siegmar, *05.01.1960, Hamburg.
2008-07-03:
Nicht mehr Geschäftsführer:1. Schröder, Lutz-Christian; Geschäftsführer:4. Clausen, Hartmut, *14.04.1968, Hamburg:.
2008-11-11:
Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer:; 4. Clausen, Hartmut; Geschäftsführer:; 5.Eisenreich, Thomas, *28.11.1967, Pulheim..
2009-03-19:
Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Wall 38, 24103 Kiel Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer:; 5. Eisenreich, Thomas Prokura: 1. Deppe, Uwe, *03.03.1968, Kellinghusen; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 2. Lutze, Wolfgang, *21.12.1956, Kiel; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen..
2009-12-29:
Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Lutze, Wolfgang; 3. Braungard, Reiner, *10.07.1953, Kiel; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen.
2011-08-04:
Sitz der Firma: Geschäftsanschrift:; Hasseer Str. 22, 24113 Kiel.
2015-03-17:
Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Nernheim, Kay Siegmar;
Geschäftsführer: 6. Achilles, Ina, *21.07.1962, Hamburg;
Geschäftsführer: 7. Helmer, Karin, *08.02.1959, Hamburg
2015-07-06:
Nicht mehr Prokurist: 3. Braungard, Reiner
2015-10-09:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.09.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die assistenz an der Schlei gemeinnützige GmbH (Amtsgericht Kiel, HRB 16518 KI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-11-02:
Rechtsverhältnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.09.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Gemeinnützige Norddeutsche Betreuungs- und Pflegegesellschaft mbH mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel, HRB 8694 KI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-09-21:
Name der Firma: stadt.mission.mensch gGmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.08.2016 ist die Firma der Gesellschaft und dazu der Gesellschaftsvertrag geändert worden in § 1 .
2018-03-15:
Nicht mehr Geschäftsführer: 6. Achilles, Ina
2018-09-26:
Geschäftsanschrift: Walkerdamm 17, 24103 Kiel
2021-08-16:
Prokura: 4. Rehbach, Sebastian, *10.02.1983, Kiel; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
2022-04-06:
Gegenstand: 1. Die Gesellschaft ist eine Tochtergesellschaft der Evangelischen Stiftung Alsterdorf, Hamburg. Sie verfolgt die Ziele der Evangelischen Stiftung Alsterdorf. Diese sind in der Satzung der Evangelischen Stiftung Alsterdorf wie folgt festgelegt:
"Die Evangelische Stiftung Alsterdorf ist eine diakonische Einrichtung, die kranken und behinderten Menschen ihre Hilfeleistungen auf der Grundlage des Evangeliums von Jesus Christus, wie es in der Evangelisch-Lutherischen Kirche bezeugt wird, anbietet. Darin kommt zum Ausdruck:
Gott hat den Menschen zu seinem Ebenbild geschaffen. Jedem Menschen ist seine Würde von Gott beigelegt. Sie ist darum unantastbar. Sie ist nicht in seinen Leistungen oder Fähigkeiten begründet. Sie wird durch seine Schwächen, Krankheiten oder Behinderungen nicht beeinträchtigt. Zu unserem Menschsein gehört es, wie von Gott, so auch von Menschen angenommen zu werden."
2. Zweck der Gesellschaft ist
a. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe,
b. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens,
c. die Förderung des Wohlfahrtswesens,
d. die Förderung der Bildung und Erziehung,
e. die Förderung der Hilfe für Behinderte,
f. die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, auf diakonischer Grundlage.
3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
a. die Unterhaltung und der Betrieb von sozialen Einrichtungen für ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote sowie die Beratung, Seelsorge, Betreuung und persönliche und sozialtherapeutische Hilfe und Pflege für Menschen
i. in besonderen Lebenslagen,
ii. im Alter und bei Pflegebedürftigkeit,
iii. mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, z. B. bei Obdachlosigkeit, Armut, Arbeitslosigkeit oder Straffälligkeit,
iv. mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen, z. B. bei psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen und damit zusammenhängende Tätigkeiten,
b. die Zuwendung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts,
c. planmäßiges Zusammenwirken i. S. d. § 57 Abs. 3 AO mit der Evangelischen Stiftung Alsterdorf und deren Tochtergesellschaften durch Einbindung derer Service- und Dienstleistungen im Bereich Finanz- und Rechnungswesen, Informationstechnologie, Justitiariat, Öffentlichkeitsarbeit, Personalwesen und weiteren Serviceleistungen der zentralen Verwaltung sowie deren Zurverfügungstellung von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern; darüber hinaus durch die wechselseitige Gestellung und Einbindung von Verwaltungspersonal.
4. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen mit gleichartigem Unternehmensgegenstand beteiligen.
5. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehören grundsätzlich einer derjenigen Kirchen an, die im Arbeitskreis Christlicher Kirchen zusammengeschlossen sind. Rechte aus diesem Absatz können nur die Gesellschafter und die Gesellschaft geltend machen, eine anderweitige Rechtswirkung besteht nicht.
6. Die Gesellschaft ist Mitglied in dem gliedkirchlichen Diakonischen Werk der Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland, in dessen Zuständigkeitsbereich sie ihren Sitz hat und/oder in dessen Zuständigkeitsbereich sie eine von ihr betriebene Einrichtung unterhält. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.03.2022 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 6 Verfügungen über Geschäftsanteile), § 9 (Gesellschafterversammlung), § 10 (Innere Ordnung der Gesellschafterversammlung) und § 13 (Änderung des Gesellschaftsvertrages, Auflösung der Gesellschaft)