2005-05-06: Die Gesellschafterversammlung vom 02.03.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 12.500,00 EUR beschlossen. 37.500,00 EUR.
2008-02-19: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.01.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.01.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.01.2008 mit der Picolonia GmbH mit Sitz in Köln (Amsgericht Köln HRB 45341) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.