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cm-personaldienstleistungen GmbH

Dienstleistungen für Unternehmen, CM-Personal, Zeitarbeitsfirma...
Adresse / Anfahrt
Sachsenring 45
50677 Köln
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4x HR-Bekanntmachungen:

2006-04-13:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2001. Die Gesellschafterversammlung hat am 20.02.2006/28.02.2006 beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Ziff. 1 zu ändern; den Sitz von Berlin (bisher Amtsgericht Charlottenburg, HRB 83499) nach Köln zu verlegen und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Ziff. 2 zu ändern; den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern; die allgemeine Vertretungsregelung und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 12 zu ändern; den Gesellschaftsvertrag in § 4 Ziffer 2. und 3. betreffend Stammkapital, § 7 Ziffer 2. b) betreffend Einziehung von Geschäftsanteilen, Ausschluss von Gesellschaftern, § 14 Ziffer 1. Satz 2. betreffend Gesellschafterversammlung, § 17 betreffend Jahresabschluss, § 20 betreffend Wettbewerb, § 21 betreffend Veröffentlichung und § 22 betreffend Gerichtsstand zu ändern. Gegenstand: der Personaltransfer von Belegschaften oder Einzelpersonen bei betriebsbedingtem Personalabbau -auch auf der Grundlage von Transfersozialplänen-, insbesondere: -Transferagenturen nach § 216a SGB III -Transfergesellschaften nach § 216b SGB III -Personalvermittlung -Einzel-Outplacement -prozessbegleitende Beratung und Moderation -Unterstützung beschäftigungsfördernder Maßnahmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Altenhofen, Hildegard, Köln, *14.09.1960; Hagemann, Renate Dorothea, Bergisch Gladbach, *16.09.1957. Bestellt als Geschäftsführer: Hecking, Jürgen, Würselen, *09.03.1953, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2007-08-14:
Die Gesellschafterversammlung hat am 06.07.2007 beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Abs. 1 zu ändern. den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 Abs. 1 zu ändern. Neue Firma: cm-personaldienstleistungen GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die Arbeitsvermittlung und Personalberatung sowie die Durchführung sämtlicher damit zusammenhängender und den Geschäftszweck fördernder Tätigkeiten. Nicht mehr Geschäftsführer: Hecking, Jürgen, Würselen, *09.03.1953. Bestellt als Geschäftsführer: Schubert, Kerstin, Menden, *13.12.1962, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2011-02-11:
Nicht mehr Geschäftsführer: Schubert, Kerstin. Bestellt als Geschäftsführer: Hagemann, Peter Alois, Bergisch Gladbach, *02.09.1955, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-12-29:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.12.2020 mit der TAC Gesellschaft für Projektentwicklung und Unternehmensbeteiligung mbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 24125) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.