2015-09-29: Firma: nymoen strategieberatung GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Joachimsthaler Straße 20, 10719 Berlin; Gegenstand: Die Erbringung von Consultingleistungen. Stamm- bzw. Grundkapital: 100.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Hauskrecht, Juliane, *16.05.1965, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2.
Dr. Nymoen, Håvard, *13.06.1961, Kleinmachnow; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 31.08.2015; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der nymoen strategieberatung GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 43117) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 31.08.2015. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2016-06-10: Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.06.2016 ist der Gesellschaftsvertrag ergänzt um § 6a .
2018-10-16: Änderung zu Nr. 3: hinsichtlich Vertretungsbefungnis: Geschäftsführer: Drobnik, Immo; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2022-05-12: Stamm- bzw. Grundkapital: 150.000 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.03.2022 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung der con I energy Unternehmensberatung GmbH mit Sitz in Essen auf die Gesellschaft um 50.000 EUR auf 150.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 5 .
2022-06-24: Firma: con I energy consult GmbH; Prokura: 1.
Dr. Hahn, Heike, *25.09.1968, Dortmund; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; 2.
Papanikolau, Nikolaos, *27.09.1971, Düsseldorf; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.03.2022 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die con I energy Unternehmensberatung GmbH mit Sitz in Essen durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.