2021-01-08: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2020. Geschäftsanschrift: Behringstraße 6, 85049 Ingolstadt. Gegenstand des Unternehmens: eigenverantwortliche und unabhängige Beratung und Planung auf dem Gebiet des vorbeugenden Brandschutzes. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Seidl, Macus, Ingolstadt, *23.09.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-11-30: Die Gesellschafterversammlung vom 08.11.2021 hat zum Zwecke der Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Seidl, Marcus, Ingolstadt, *23.09.1969 unter der Firma concept.b Marcus Seidl e. K. mit dem Sitz in Ingosltadt betriebenen Unternehmens die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungserklärung und Ausgliederungsplan vom 08.11.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.11.2021 und Zustimmung des Inhabers vom 08.11.2021 das unter der Firma concept.b Marcus Seidl e. k. mit Niederlassung in Ingolstadt (Amtsgericht Ingolstadt HRA 3691) betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Seidl, Marcus, Ingolstadt, *23.09.1969 übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.