2018-06-18: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.05.2018. Geschäftsanschrift: Ringstraße 29, 75173 Pforzheim. Gegenstand: Der Handel mit elektronischen Steckerverbindungen und anderen passiven und aktiven elektronischen Bauelementen, sowie die Übernahme von Handelsvertretungen in diesem Bereich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Kaufmann, Ralf, Pforzheim, *12.02.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-09-14: Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme von Teilen des Vermögens der"conectronics GmbH", Pforzheim (Amtsgericht Amtsgericht Mannheim HRB 703932) auf 30.000,00 EUR im Wege der Aufspaltung erhöht. Stammkapital nun: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "conectronics GmbH", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRB 703932) hat im Wege der Aufspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 23.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.08.2018 die dem Betrieb des Profitcenter RK zugeordneten Aktiva, einschließlich der im Vertrag gesondert aufgeführten Gegenstände auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Aufspaltung zur Aufnahme). Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-09-26: Die Gesellschafterversammlung vom 24.09.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Firma geändert; nun: conectronics GmbH.