2009-01-26: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.12.2008. Geschäftsanschrift: Hanauer Landstrasse 175-179, 60314 Frankfurt am Main. Gegenstand: Betrieb einer PR-und Kommunikationsangentur. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Güvenir, Rezzan, Frankfurt am Main, *11.11.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Koch, Tom, Frankfurt am Main, *07.03.1975, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2009-03-09: Die Gesellschafterversammlung vom 31.12.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der conjoin communication by Rezzan Güvenir & Tom Koch oHG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 45049) und mit Nachtrag durch die Gesellschafterversammlung vom 23.02.2009 unter Änderung des Gegenstands die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand: PR-und Kommunikationsagentur. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
2009-03-09: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.12.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der conjoin communication by Rezzan Güvenir & Tom Koch oHG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 45049) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-12-28: Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Roßmarkt 17, 60311 Frankfurt am Main.