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consalus e.K. Peter Tschense

Benutzerservice, ERP-Auswahl, Ablauforganisation..., Unternehmensorganisation, Interims, Anbieterneutrale, Haftpflicht-Siegel, Unternehmensgeschäft, Navigationsprofilen, Marktrecherche
Adresse / Anfahrt
Parkstraße 15
31683 Obernkirchen
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2011-06-17:
(Die Organisations- und Managementberatung. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Parkstraße 15, 31683 Obernkirchen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: consalus Beteiligung GmbH, Obernkirchen (Amtsgericht Stadthagen HRB 200672), vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.

2016-05-17:
Rechtsform geändert nun: Einzelkaufmann. Firma geändert, nun: consalus e. K. Der Inhaber handelt allein. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: consalus Beteiligung GmbH, Obernkirchen . Eingetreten als Inhaber: Tschense, Peter, Obernkirchen, *12.10.1969. Durch Ausscheiden der persönlich haftenden Gesellschafterin ist die Gesellschaft ist aufgelöst. Das Vermögen der Gesellschaft ist mit allen Aktiven und Passiven dem verbleibenden Kommanditsten Peter Tschense, *12.10.1969, Obernkirchen angewachsen, dieser ist nunmehr Alleininhaber. Die Firma ist geändert.

2017-07-14:
Der Inhaber hat das Vermögen der consalus Beteiligung GmbH mit Sitz in Obernkirchen im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.05.2017 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.06.2017 als Ganzes übernommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.