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contract consulting GmbH

Unternehmensberatung, Beratern, Managementaufgaben..., Verringerung der Marktchancen, Vertriebskonzepts, Vertriebsschulung
Adresse / Anfahrt
Joseph-Schründer-Straße 18
48268 Greven
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2008-07-24:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.06.2008. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von betriebswirtschaftlichen Beratungsleistungen (Controlling, Zertifizierung von Vertriebskonzepten etc.), insbesondere gegenüber Existenzgründern und gegenüber jungen Unternehmen. Steuerliche und rechtliche Beratungsleistungen werden von der Gesellschaft nicht erbracht. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Rensmann, Ralf, Münster, *10.03.1977; Wölk, Dirk, Hüllhorst, *08.09.1963, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-05-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Ergebnisverwendung, Gewinnrücklagen) und § 13 (Abfindung) beschlossen. Geschäftsanschrift: Idenbrockplatz 14, 48159 Münster.

2010-10-12:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Joseph-Schründer-Str. 18, 48268 Greven.

2017-11-03:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.08.2017 mit der contract business management Holding GmbH mit Sitz in Delbrück (Amtsgericht Paderborn, HRB 8671) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.