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corporate benefits International GmbH

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Adresse / Anfahrt
Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin
Kontakt
13 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 13 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2012-07-04:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.04.2012 ist der Gesellschaftsvertrag abgeändert in §§ 9 (Einsichts- und Auskunftsrecht), 10 (Verfügung über Geschäftsanteile), 16 (Wettbewerbsverbot)..

2019-08-02:
Firma: corporate benefits International GmbH; Gegenstand: Das Verwalten und Halten von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im In- und Ausland sowie von sonstigen Vermögensgegenständen aller Art einschließlich deren Verwertung und die Tätigkeit als Holdinggesellschaft sowie die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Support, Backoffice, Produktentwicklung und Vertrieb für die Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.07.2019 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 1 und 2 (Gegenstand). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.07.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tag Teile ihres Vermögens, und zwar den Geschäftsbetrieb für Bereitstellung und Vermittlung von vergünstigten Dienstleistungen aller Art und damit zusammenhängende Tätigkeiten, auf die corporate benefits Holding II GmbH (künftig: corporate benefits Germany GmbH) mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 207691) übertragen Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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