2019-12-16: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.11.2019. Geschäftsanschrift: Am Bahndamm 4, 35108 Allendorf . Gegenstand: Der Betrieb von Fitness-, Sport- und Gesundheitsanlagen sowie das Anbieten und der Vertrieb von Waren und Dienstleistungen im Bereich Sport, Fitness und Gesundheit. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Zimmermann, Thomas, Allendorf , *14.07.1961, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-07-23: Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR zum Zwecke der Übernahme des Unternehmens als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Thomas Zimmermann, Allendorf , *14.07.1961 unter der Firma Thomas Zimmermann e.K. in Allendorf (Amtsgericht Marburg, HRA 5145) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung und am 08.06.2020 die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital/Stammeinlagen) beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR.
2020-09-08: Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19.12.2019 mit Nachtrag vom 08.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger von denselben Tagen das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Zimmermann, Thomas, Allendorf , *14.07.1961 unter der Firma Thomas Zimmermann e.K. in Allendorf (Amtsgericht Marburg, HRA 5145) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.