2013-06-11: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.05.2013. Geschäftsanschrift: Gewerbepark 18, 49143 Bissendorf. Gegenstand: die Vermittlung von Immobilien in der Vermietung und dem Verkauf, - die Vermittlung von Häusern im Neubau im Auftrag von Hausherstellern sowie - die Vermarktung von Grundstücken einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Stammkapital: 3.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mithöfer, Tim, Hannover, *23.07.1974, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-05-02: Die Gesellschafterversammlung vom 13.02.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 2.000,00 EUR auf 5.000,00 EUR beschlossen. 5.000,00 EUR.
2014-09-16: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.08.2014 mit der FWM Consulting GmbH mit Sitz in Bissendorf (Amtsgericht Osnabrück HRB 205781) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2014-10-16: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden FWM Finanz- und Wirtschaftsmanagement GmbH (Amtsgericht Osnabrück HRB 205781) am 10.10.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.