2010-01-25: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.12.2009. Geschäftsanschrift: Oderstraße 35, 78244 Gottmadingen. Gegenstand: Der Handel, Vertrieb, Beratung, Engineering, Produktion, Realisierung und Fertigung von Linearkomponenten und Linearsystemen sowie die komplette Abwicklung von Projekten für Sondermaschinen und Anlagen in der Automatisierung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführerin: Chen, Lih-Fen, Tainan (TAIWAN/CHINA), *16.05.1958, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2010-05-31: Die Gesellschafterversammlung vom 07.05.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen. Stammkapital erhöht; nun 69.000,00 EUR. Änderung der Geschäftsanschrift: Industriepark 314, 78244 Gottmadingen. Einzelprokura: Perng, Chyong-In, TAINAN, SIN SHIH TOWNSHIP (TAIWAN), *09.05.1962.
2013-07-15: Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen. Stammkapital erhöht; nun: 2.500.000,00 EUR.
2020-09-09: Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführerin: Chen, Lih-Fen, Tainan / Taiwan, *16.05.1958, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 04.08.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "CSM Maschinen GmbH", Gottmadingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 719221), verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.