2009-01-02: Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR zum Zwecke der Aufnahme der Streicher Werbung Anke Hänsch e.K. mit dem Sitz in Apolda (Amtsgericht Jena HRA 501205) aus dem Vermögen der Frau Anke Hänsch und der Aufnahme der Unternehmensberatung Gregor Hänsch e.K. mit dem Sitz in Apolda (Amtsgericht Jena HRA 501143) aus dem Vermögen des Herrn Gregor Hänsch beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2008 hat desweiteren die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 10 (Jahresabschluss und Ergbnisverwendung) und 18 (Bekanntmachung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: creativ concept gmbh. Neuer Gegenstand: die Verwaltung von Beteiligungen und die Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin bei anderen Vermögensverwaltungs GbRs. Entwerfen und Herstellen von Werbematerialien aller Art, Industrieberatung und Projektierung, Vermietung und Verpachtung. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Bestellt: Geschäftsführer: Hänsch, Gregor, Jena, *13.07.1951, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat im Wege der Aufnahme nach Ausgliederung gemäß Ausgliederungsplänen vom 26.08.2008 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2008 und Ausgliederungserklärungen der übertragenden Gesellschaften vom 26.08.2008 das Vermögen der Streicher Werbung Anke Hänsch e.K. mit dem Sitz in Apolda (Amtsgericht Jena HRA 5012059) und das Vermögen der Unternehmensberatung Gregor Hänsch e.K. mit dem Sitz in Apolda (Amtsgericht Jena HRA 501143) übernommen. Die Aufnahme ist durch die gleichzeitige Eintragung im Register des Sitzes der übertragenden Rechtsträger wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.