2007-03-27: crista GmbH & Co. KG., Speyer (Herdstr. 3, 67346 Speyer, Die Tätigkeit als Generalunternehmer zur Abwicklung Koordinierung und Selbstbeauftragung von Bauleistungen.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Christa Verwaltungs GmbH, Speyer (Amtsgericht Ludwigshafen/Rh. HR B 60649). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Crista GmbH, Speyer (HR B 53036) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.12.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.