2021-01-21: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.12.2020. Geschäftsanschrift: Am Trieb 77, 63263 Neu-Isenburg. Gegenstand: der Betrieb eines ambulanten Alten- und Krankenpflegedienstes; Intensivpflege; Wohngemeinschaften, betreutes Wohnen sowie Einrichtungen der Tagespflege. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Ostwald, Sevda, Münster, *22.03.1975, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-07-14: Die Gesellschafterversammlung vom 23.06.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Übernahme des von der Einzelkauffrau Ostwald, Sevda, *22.03.1975, Neu-Isenburg unter der Firma Ambulanter Pflegedienst cura vita Sevda Ostwald e.K. mit Sitz in Neu-Isenburg betriebenen Unternehmens als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von der Einzelkauffrau Ostwald, Sevda, Neu-Isenburg, *22.03.1975 unter der Firma Ambulanter Pflegedienst cura vita Sevda Ostwald e.K. in Neu-Isenburg betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit gleichzeitiger Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.