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d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG

Immobilien, Kanzlei MATTIL, Verkaufsprospekt ProReal..., Insolvenzantrag, Insolvenzverwalterin, Insolvenzverfahren
Adresse / Anfahrt
Biebricher Allee 2
65187 Wiesbaden
4x Adresse:

Thierschplatz 3
80538 München


Eppendorfer Landstraße 61
20249 Hamburg


Mohrenstraße 32
10117 Berlin


Frankfurter Straße 39
65189 Wiesbaden


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63 Ansprechpartner/Personen
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mind. 63 Mitarbeiter
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2x HR-Bekanntmachungen:

2021-07-13:
Aktiengesellschaft. Satzung vom 05.05.2021. Geschäftsanschrift: Biebricher Allee 2, 65187 Wiesbaden. Gegenstand: der Erwerb, das Halten, das Verwalten, die Entwicklung und die Veräußerung von Immobilien und damit verbundene Beratungsleistungen sowie der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an sowie die Gründung von anderen Unternehmen, die unmittelbar oder mittelbar im Immobilienbereich tätig sind. Grundkapital: 150.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Wojtalewicz, Frank, Wiesbaden, *20.12.1962, einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Schott, Dominik, Frankfurt am Main, *31.10.1983. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien GmbH mit dem Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 22604). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-12-01:
Die Hauptversammlung vom 24.11.2021 hat die Änderung der Satzung in den §§ 6 , 14 (nun: Ort, Einberufung und Teilnahme der Aktionäre), 15 (nun: Vorsitz in der Hauptversammlung, Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder) und 16 (nun: Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung, Niederschrift) beschlossen.

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