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de Winder Architekten GmbH

Innenausbauten, Mitarbeitern, WBW..., Neckarbogen, Hinsichten
Adresse / Anfahrt
Schlesische Straße 26
10997 Berlin
Kontakt
21 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 21 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-03-17:
Firma: de Winder Architekten GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Schlesische Straße 26, 10997 Berlin; Gegenstand: Die gestaltende, baukünstlerische, technische, ökologische, soziale und wirtschaftliche Planung von Bauwerken, Innenräumen, Siedlungen uncl Städten, clie Beratung, Betreuung und Vertretung der Auftraggeber in den mit der Planung und Durchführung eines Vorhabens zusammenhängenden Fragen sowie die Koordinierung uncl Überwachung der Ausführung. Die Wahrnehmung der Berufsaufgaben erfolgt freischaffend. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. de Winder, Klaus, *26.05.1961, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. de Winder, Claudia, *13.01.1967, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 05.03.2020; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der de Winder Architekten PartGmbB mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, PR 1459) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 05.03.2020. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2020-04-17:
Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.03.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 7 .